Tierzahnärzteliste der DGT

Was bedeutet das?

Nach dem Studium der Tiermedizin können sich alle Tierärzte weiterbilden auf dem Gebiet der veterinärmedizinischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Dies kann durch regelmäßige Teilnahme an Vorträgen und Seminaren geschehen, auch ohne dass ein Spezialistentitel erworben wird.

Begriffe wie  „Interessengebiet“ und „Interessenschwerpunkt“ sind rechtlich nicht geschützt, und können von jedem Tierarzt angegeben werden, ohne dass eine spezielle Ausbildung oder Prüfung abgelegt werden muss.

In die Liste der DGT-Tierzahnärzte werden ausschließlich Tierärzte aufgenommen, die Mitglied der DGT sind, sich intensiv mit dem Thema Tierzahnheilkunde beschäftigen und ihre Qualifikation in diesem Bereich durch spezielle Fachqualifikationen und/oder entsprechende Fort- und Weiterbildung bewiesen haben.

Die DGT-Tierzahnärzte haben sich verpflichtet, stets die DGT-Qualitätsstandards hinsichtlich Praxisausstattung, Diagnostik, Therapie und Dokumentation einzuhalten. Insbesondere führen sie Narkosen entsprechend der Leitlinie Anästhesiologische Versorgung bei Hund und Katze der Fachgruppe Veterinärmedizinische Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie (VAINS) der DVG durch.

Die DGT-Tierzahnärzte absolvieren regelmäßig Fortbildungen auf dem Gebiet der veterinärmedizinischen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und handeln nach dem aktuellen Stand der tierzahnärztlichen Wissenschaft.

(Text der DGT – Deutsche Gesellschaft für Tierzahnheilkunde – mehr dazu unter https://www.tierzahnaerzte.de/fuer-patientenbesitzer-mobile#wasisteintierzahnarzt)

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